Die elektronische Patientenakte:


"Und bist du nicht willig, dann brauch' ich Gewalt!"

Da nur sehr wenige Menschen sich überreden lassen, freiwillig eine Datei über sich ins Internet stellen zu lassen, macht die Bundesregierung nun Druck, um den Willen der Internetindustrie per Zwang durchzusetzen. Lauterbach erwägt sogar eine Grundgesetzänderung zur Reduzierung der Menschenrechte in Deutschland.


 

In den nächsten Jahren will die Bundesregierung eine Datei über jeden Menschen in Deutschland ins Internet stellen, die  "umfassend und möglichst vollständig" werden soll. Sie würde intimste Daten über jeden Einwohner Deutschlands enthalten:

Informationen über die politisch-religiöse Einstellungen, z.B. über: Familienplanung, Verhütung, Pille danach, Abtreibung, Covidimpfung, andere Impfungen, Beschneidung;

Informationen über den Lebenslauf der Menschen: Vorstrafen, Gefängnisaufenthalte, Führerscheinentzug, soziale Betätigungen, Teilnahme an Demonstrationen, berufliche Kündigungen.

Informationen über die Inanspruchnahme des sozialen Netzes: Erfolgreiche und nicht erfolgreiche Anträge für Arbeitslosengeld, erfolgreiche und nicht erfolgreiche Versuche das Pflegegeld zu erhöhen, einen höheren Grad der Behinderung zu erlangen, etc.

Informationen über ihre sexuelle Orientierung,  über ihre Ängste,  über Mobbing am Arbeitsplatz und in der Schule, über ihre Arbeitgeber, ihre Vermieter, ihre Lehrer und Dozenten und über ihre Familienmitglieder.

Informationen über alle Medikamente, die sie in der Apotheke kaufen, über alle Heil- und Verbandsmittel. Darüber, für wen in der Familie sie eine Schweigepflichtentbindung/ Abholermächtigung/ Vorsorgevollmacht ausgestellt haben, und welchen Inhalt ihre Patientenverfügung hat.

Informationen über Testergebnisse:  Sehtests, Hörtests, Intelligenztest, Demenztests, Größe und Gewicht;

Informationen darüber, ob sie sich an alle Gesundheitsprogramme wie DMPs, Check-Ups, Vorsorgeuntersuchengen, etc. halten oder nicht. Ob sie Süchten nachgeben, Alkohol, Drogen nehmen etc.

Informationen darüber, wie leicht sie zu betrügen sind: Lese-/Schreib-/Rechenschwäche, Sehschwäche, Hörminderung, Demenz, Einsamkeit.

Informationen über den finanziellen Status: Reisen in welche Länder, wie häufig; welche Art von Wohnung, Sozialhilfebezug, usw.

Informationen über Kinder: Adresse, Geb.datum, ihren Kinderarzt, ihre Schule/ ihr Kindergarten, ihre Hobbys, ihre Probleme und Störungen.


Diese Internet-Akte wird lesbar sein (oder durch Bedrängen des Patienten einsehbar gemacht werden) für  Krankenkassenmitarbeiter, Angehörige vieler Gesundheitsberufe, Apotheker, Krankenhäuser und Ärzte. Und die Geheimdienste aller europäischen und anderer Länder dürfen sie sowieso jederzeit und ohne richterliche Verfügung einsehen.

Und wenn sie erst gehackt wurde (bei allem, was über das Internet erreichbar ist, ist ja nicht die Frage, OB, sondern nur: WANN es gehackt wird!) dann bleiben die Daten für immer im Internet, denn niemand kann sie je wieder zurück holen!



Meine Meinung dazu:


Schon das Anbieten der Möglichkeit, eine solche Internet-Patientenakte auf Antrag des Patienten freiwillig einzurichten (Opt-In), verstößt gegen Treu und Glauben, wenn dabei nicht unmissverständlich (auch für Unerfahrene!)  darauf hingewiesen wird, wie die Daten verwendet werden und wie gefährdet sie sind; so aufgeklärt würde dann allerdings natürlich niemand, der bei Verstand ist, seine Daten ins Internet stellen wollen!


Das derzeitige Vorhaben, die Internet-Patientenakte sogar als Opt-out Verfahren zu gestalten, also alle Bürger zu erfassen und ungefragt eine solche Akte auf ihren Namen einzurichten (nur wer widerspricht, könnte sich dann davor schützen: dies gilt aber nicht für Unmündige, Minderjährige und nicht für diejenigen die sich mit dem Internet nicht auskennen), hat eindeutig totalitäre Züge: was der Bürger aus guten Gründen ablehnt, wird ihm dann einfach aufgezwungen!


Wenn z.B. für eine polnische Staatsbürgerin eine deutsche Internet-Patientenakte  besteht, ist ein polnischer Arzt, der sie liest,  verpflichtet, ihre Schwangerschaft  dem polnischen Staat zu melden, wo demnächst ein Schwangerschaftsregister eingeführt wird, um jeden Schwangerschaftsabbruch zu verfolgen!

Die deutsche elektronische Patientenakte wird damit zu einem direkten Unterdrückungswerkzeug, das sich gegen die Freiheit polnischer Frauen (und die Freiheit zur Familienplanung der beteiligten Männer) richtet! (Kein Wunder übrigens, dass die in der Ukraine vergewaltigten Frauen auf keinen Fall eine Unterbringung in Polen riskieren wollen!).

So wird in Zukunft jede polnische Frau, die mit einer deutschen Internet-Patientenakte beglückt wurde, im Falle einer früheren Schwangerschaft nachweisen müssen, dass sie diese nicht abgebrochen hat, selbst wenn sie erst Jahre oder Jahrzehnte später nach Polen zurückreist. Und auch wenn sie nie wieder wagt, in ihr Heimatland zurück zu kehren, wird sie irgendwann, z.B. bei Ablauf ihres Passes, gezwungen sein, eine polnische Botschaft zu betreten...

Selbst wenn kein polnischer Arzt die Meldung erstattet, haben die polnischen Überwachungsbehörden ja jederzeit vollumfänglich Zugriff auf alle deutschen elektronischen Patientenakten (die obendrein demnächst in europäische Patientenakten überführt werden sollen): sie brauchen nur einmal das Suchmerkmal "Schwangerschaft" in ihre Computer einzugeben, und voila!: die Namen und Akten  aller betreffenden Frauen erscheinen innerhalb weniger Minuten auf dem Bildschirm!  Diese Schwangerschaften gerichtsfest dokumentiert elektronisch signiert von Ärzten in Deutschland!


Das erinnert doch sehr an die deutschen Versuche, ein Impfregister  für alle Andersdenkenden einzuführen, und an das Übel des bestehenden Impfregisters für Angehörige medizinischer und pflegender Berufe!

Auch der Versuch, das grundgesetzlich garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch einen Zwang der Abgabe medizinischer Daten an "interessierte" Unternehmen abzuschaffen mit der frechen Begründung, diese Daten gehörten dem deutschen Volk, gehört in diese Kategorie!



Wenn sich wieder einmal ein Politiker beklagt, dass DER Datenschutz seine Projekte behindere, fragen Sie ihn, welchen Schutz er schwächen oder abschaffen möchte: den Patientenschutz (siehe oben), oder den Arbeitnehmerschutz (mit dem Risiko, die soziale Marktwirtschaft erheblich zu gefährden), oder den Schutz der Bundeswehr (= Gefährdung der äußeren Sicherheit) oder den Politikerschutz ( = Gefährdung der inneren Sicherheit). All diese Gruppen und noch viele mehr bilden ja den Patientenstamm der Arztpraxen, und ihre  Patientengeheimnisse könnten sehr leicht missbraucht werden!

Oder den Schutz der Arztpraxis und der Ärzte selbst ( mit der Gefahr, dass noch viel mehr Ärzte ihre Praxis frühzeitig aufgeben, weil diese Belastungen vielleicht der letzte Tropfen ist, der das Fass zum Überlaufen bringt?). All diese Belange werden von unserem Grundgesetz geschützt!

Wir in Deutschland werden die Freiheiten, um die uns viele Menschen in anderen Ländern beneiden, hoffentlich nicht einfach aufgeben, indem wir diese wunderbare Grundlage unserer Gesellschaft missachten!


Allein die Meldungen der letzten Wochen   zeigen, wohin es geht:

https://www.heise.de/news/Elektronische-Patientenakte-3-0-Versicherte-wissen-nicht-was-auf-sie-zukommt-10184211.html

https://www.heise.de/news/Londoner-Kliniken-Cyberkriminelle-veroeffentlichen-Daten-9772418.html

https://www.heise.de/news/Cyberangriff-auf-Londoner-Labordienstleister-Kliniken-benoetigen-Blutspenden-9759298.html

https://www.heise.de/news/Nach-Cyberangriff-Schottische-Region-wird-ueber-Gesundheitsdaten-Leak-informiert-9768924.html

https://www.heise.de/news/eHealth-Nach-Cyberangriff-droht-US-Bevoelkerung-grosser-Datenleak-9695208.html

https://www.heise.de/news/US-Versicherer-gab-Millionen-Patientendaten-ueber-Tracking-Tools-an-Drittanbieter-9701893.html

Wer also sein Patientengeheimnis wahren will sollte unbedingt der Erstellung der  Internetpatientenakte widersprechen, auch für seine Kinder und älteren Angehörigen, welche sich aus Unkenntnis nicht wehren können!  


Widerspruch gegen die Anlage einer elektronischen Patientenakte im Internet (ePA) > siehe:
https://www.heise.de/ratgeber/Widerspruch-bei-der-ePA-fuer-alle-Was-bisher-bekannt-ist-9710212.html